Hausratversicherungen
Nicht jeder Eigentümer ist sich sicher, welche Bestandteile zur Gebäudeversicherung dazu gehören. Bei der Gebäudeversicherung sind nicht nur die eigentlichen Baukörper versichert, sondern auch unterschiedliche Einbauten. Selbst das Zubehör, welches zur Instandsetzung des Gebäudes benötigt werden, werden versichert. Zu den Grundstück- und Gebäudebestandteilen gehören fest eingebaute Schränke, sanitäre Installationen, Nebengebäude, Müllboxen, Hundehütten und auch Zentralheizungsanlagen. In erster Linie ersetzt die Versicherung Schäden durch Explosion, Blitzschlag, Brand und Leitungswasser. Darüber hinaus werden Schäden durch Bruchschäden an Rohren, Frostschäden und Schäden durch Sturm und Hagel ersetzt. Sollte der Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden verursachen, wird die Versicherung nicht zahlen. Dieses trifft auch dann zu, wenn es sich um Schäden von Reinigungswasser oder Sengschäden handelt. Der Schaden muss der Versicherung sofort angezeigt werden, damit diese auch greifen kann. Die Versicherungsgesellschaft kann schriftliche Auskünfte verlangen und auch Belege, die der Versicherungsnehmer nachweisen muss. Ohne diese Nachweise kann die Versicherung die Zahlung ablehnen.